Qualität

In unserer Arbeit stützen wir uns auf die gesetzlichen Grundlagen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie auf die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO). Wir berücksichtigen dabei die Kinderrechte der UN-Konvention und Quality for Children und orientieren uns an den Empfehlungen der Konferenz des Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). 

ISO 9001: 2015
Sämtliche Bereiche der beiden Organisationen via familia Betreuung in Familien sowie der via familia Wohnen und Begleiten sind zertifiziert gemäss unabhängigem und internationalem Standard ISO 9001: 2015. 

Aufsicht
via familia Betreuung in Familien mit Sitz in Stans steht unter der Aufsicht des Kantons Nidwalden, die via familia Wohnen und Begleiten mit Sitz in Beromünster verfügt über eine Betriebsbewilligung des Kantons Luzern. Intern unterstehen beide Organisationen einem Aufsichtsgremium.

Mitgliedschaften
Mitglied beim Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Integras
Mitglied bei der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen FICE Schweiz
Mitglied bei der Kinderanwaltschaft Schweiz

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Im Rahmen von Einzeltarifverfügungen arbeiten wir mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zusammen.

Kanton Nidwalden
via familia verfügt über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Nidwalden.

Kanton Luzern
Bei Platzierungsanfragen aus dem Kanton Luzern kann die zuweisende Stelle eine Einzelfallprüfung bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Kanton Luzern, beantragen.

Kanton Zug
via familia erfüllt die aktuellen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zug im Rahmen der Kostenübernahmegarantien.